Wie Therapiemotivation bei Jugendlichen im strafrechtlichen Kontext aufgebaut werden kann
Die Besonderheit des schweizerischen Jugendstrafgesetzes liegt darin, dass der Schutz und die Erziehung der Jugendlichen im Zentrum stehen. So wird eine Psychotherapie seitens der Jugendanwaltschaft angeordnet, wenn die Jugendlichen unter einer psychischen Störung leiden, in ihrer Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigt oder abhängig von Suchtstoffen sind und davon ausgegangen wird, dass mittels einer Psychotherapie die Rückfallgefahr gesenkt und die gesellschaftliche Integration gefördert werden können.
– Mein Verhalten ändern? Nein danke.
– Probleme? Habe ich keine!
– Ich bin doch kein Psycho!
– Ich löse meine Probleme selbst!
Diese und ähnliche Aussagen könnten von Jugendlichen stammen, die im Rahmen einer behördlich angeordneten Schutzmassnahme eine Psychotherapie besuchen müssen. Abzuleiten aus diesen Aussagen ist die geringe Therapiemotivation, die vielen delinquenten Jugendlichen gemein ist. Dass dem so ist, kann weitgehend darauf zurückgeführt werden, dass es durch den Zwang zur Psychotherapie zu einer Verletzung der von Klaus Grawe formulierten psychischen Grundbedürfnisse nach positivem Selbstwerterleben, Orientierung und Kontrolle, Bindung sowie nach Lustgewinn kommt.
So bedeutet der Besuch einer Psychotherapie aus Sicht vieler delinquenter Jugendlicher nicht nur, dass sie nun auch zu den „Psychos“ gehören (Selbstwert), sondern auch, dass seitens der Jugendanwaltschaft die Veränderung von einem Verhalten verlangt wird, das die Jugendlichen selbst oftmals (noch) gar nicht als problematisch beurteilen. Darüber hinaus befürchten die Jugendlichen im Rahmen der Psychotherapie ihre Autonomie zu verlieren und mit negativen Emotionen (z.B. Angst, Trauer, Wut) konfrontiert zu werden, die zu erleben sie im Alltag vehement und mit diversen dysfunktionalen Strategien wie beispielsweise aggressivem Verhalten oder Drogenkonsum zu vermeiden versuchen (Kontrolle und Orientierung). Mit dem Eingehen einer – zeitlich begrenzten – vertrauensvollen Beziehung zum Psychotherapeuten kann auch die Befürchtung einhergehen, nicht verstanden zu werden, dem Psychotherapeuten zu wenig wichtig zu sein oder früher oder später wieder alleine gelassen zu werden (Bindung). Nicht zuletzt bedeutet Psychotherapie auch, dass die Jugendlichen Zeit, die sie wohl viel lieber unbeschwert mit ihrem angestammtem Peerumfeld verbringen würden, mit einer ihnen anfänglich fremden Person (Psychotherapeut) und der Auseinandersetzung mit unliebsamen Themen verbringen müssen (Lustgewinn).
Im strafrechtlichen Kontext bedeutet Behandlungserfolg, dass die Jugendlichen keine deliktischen Rückfälle begehen, aber auch, dass ihnen eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration gelingt. Da die Therapiemotivation für den Behandlungserfolg psychischer Störungen eine zentrale Rolle spielt, stellt sich die entscheidende Frage, wie im psychotherapeutischen Rahmen die Therapiemotivation dieser Jugendlichen erhöht werden kann…
So wie die Verletzung der von Klaus Grawe postulierten psychischen Grundbedürfnisse für eine geringe Therapiemotivation mitverantwortlich ist, so ist die Befriedigung derer der Schlüssel zur Erhöhung der Therapiemotivation. Bei der psychotherapeutischen Behandlung delinquenter Jugendlicher sollte deshalb, um eine intrinsische Therapiemotivation aufzubauen, der Fokus auf die Erfüllung ihrer Bedürfnisse nach positivem Selbstwerterleben, Orientierung und Kontrolle, Bindung sowie Lustgewinn gelegt und eine Verletzung derer so weit als möglich vermieden werden.
In der therapeutischen Arbeit bedeutet dies konkret, dass insbesondere zu Beginn der Behandlung Themen und Lebensbereichen Raum gelassen wird, in denen sich die Jugendlichen positiv erleben können. Problematische und mit Scham- oder Schuldgefühlen verbundene Aspekte ihres Verhaltens sollten bei Behandlungsbeginn nicht in den Vordergrund gerückt werden. Im psychotherapeutischen Rahmen gilt es den Fokus auf die Aktivierung der bereits vorhandenen Ressourcen der Jugendlichen zu legen (Selbstwert). Der Psychotherapeut sollte sich immer wieder in die Erlebenswelt der Jugendlichen versetzen und mit einer offenen und interessierten Haltung ihr aktuelles Verhalten und Erleben zu verstehen und zu validieren versuchen. Dabei ist es essentiell, dem Druck der Auftrag-gebenden Behörde, welche verständlicherweise eine rasche Veränderung oder zumindest eine Auseinandersetzung mit den problematischen / deliktischen Verhaltensweisen erhofft, zu widerstehen. Dieser Umstand macht einen engen Austausch des Psychotherapeuten mit dem Auftraggeber notwendig. Dabei ist aber darauf zu achten, dass die Kommunikation mit der Auftrag-gebenden Behörde für die Jugendlichen stets transparent ist und nur das Nötigste besprochen wird, so dass sie den therapeutischen Raum als „sichere Basis“ erleben können. Dabei gilt es auch, so gut als möglich und im Einklang mit einer potentiellen Gefährdung die von den Jugendlichen gesetzten Grenzen zu akzeptieren (Kontrolle und Orientierung). Gleichzeitig sollte das Beziehungsangebot auch im Falle von beziehungstestendem Verhalten, wie beispielsweise unentschuldigte Absenzen, stabil aufrechterhalten werden und der Psychotherapeut sollte die zugrundeliegenden Wünsche der Jugendlichen nach verlässlichen Beziehungen, Zuwendung oder bedingungsloser Wertschätzung zu befriedigen versuchen (Bindung). Nicht zuletzt gilt es, die Therapiesitzungen abwechslungsreich zu gestalten und den Jugendlichen betreffend Termingestaltung und Themenbearbeitung ein Mitspracherecht zu gewähren (Lust).
Wie Sie vielleicht feststellen, zielen alle diese Strategien nicht auf eine direkte Veränderung des Deliktverhaltens der Jugendlichen ab. Es ist bei der Arbeit mit Jugendlichen im Strafverfahren deshalb zentral, geduldig zu sein, den Mut zu haben, dem durch die Auftrag-gebende Behörde, aber auch durch das Umfeld der Jugendlichen auferlegten Veränderungsdruck zu widerstehen und den Fokus darauf zu legen, den Jugendlichen einen Ort zu bieten, an dem sie verstanden und wertgeschätzt werden. Dies mit dem Ziel, ihre Therapiemotivation zu erhöhen und somit Raum zu schaffen für eine eigenmotivierte Verhaltensänderung. Nicht selten zahlen sich Geduld und Mut aus, und es sind nach Wochen, Monaten oder manchmal auch erst nach Jahren Sätze zu hören wie:
– Die Therapie hat mir geholfen, meine Probleme anders zu lösen.
– Durch die Therapie habe ich mich selbst besser zu verstehen gelernt.
– Es hat einfach gut getan, jemanden zu haben, der mich versteht.
Quellenangaben
- Nickel, C., Muehlbacher M., Kettel, C., Tritt, K., Egger, C.,Lahmann, C., Gil, F.P., Leiberich, P., Bachler E., Buschmann W., Forthuber P., Faracek, R., Mitterlehner, F., Rother, W., Loew, T. & Nickel, M. (2006). Behandlungsmotivation und Ergebnisse der stationären Psychotherapie bei Frauen mit depressiven Erkrankungen: eine prospektive Studie. Das Gesundheitswesen 2006; 68: 11-17.
- Grawe, K. (2002). Psychologische Therapie. Göttingen: Hogrefe.
- Grawe, K. (2004). Neuropsychotherapie. Göttingen: Hogrefe
MSc Laura Just