Deliktorientierte Therapie
Der deliktorientierte Behandlungsansatz ist „das Mass aller Dinge“ in der therapeutischen Arbeit mit Straftätern. Zahlreiche mit erwachsenen Straftätern durchgeführte Studien zeigen, dass deliktorientierte Programme in Bezug auf die Rückfallprävention verglichen mit anderen therapeutischen Vorgehensweisen wirksamer sind. Auch bei Jugendlichen, welche Sexualdelikte begangen haben, fanden sich bereits positive Effekte der deliktorientierten Programme.
Bei der deliktorientierten Therapie handelt es sich um einen psychotherapeutischen Behandlungsansatz, der bei Klienten Anwendung findet, welche sich – beispielsweise infolge eines Sexual- oder Gewaltdeliktes – in einer strafrechtlichen Massnahme befinden. In der deliktorientierten Therapie wird – unabhängig von Therapieschulen und dem Vorliegen einer psychischen Störung – systematisch auf das Tatverhalten sowie auf die Risikofaktoren eines Klienten zur Begehung weiterer Delikte fokussiert. Das übergeordnete Ziel der deliktorientierten Therapie liegt dann auch nicht in der Behandlung einer psychischen Störung, sondern in der Verminderung des Rückfallrisikos der Straftäter/-innen bzw. in der Behandlung der Ursachen ihres kriminellen Verhaltens.
Eine zentrale Voraussetzung für die deliktorientierte Therapie stellt die Erarbeitung eines Verständnisses für die vom Klienten begangenen Delikte bzw. für seine individuellen Risikofaktoren durch den Therapeuten dar. Die deliktbegünstigenden Persönlichkeitseigenschaften (z.B. hoher Geltungsdrang, Egozentrismus) und Einstellungen (z.B. Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung von Interessen betrachten) sowie allfällige psychischen Störungen eines Klienten, welche die Tatbegehung begünstigt haben (z.B. Störung des Sozialverhaltens, Substanzabhängigkeit, Persönlichkeitsstörungen), müssen genauso eruiert werden, wie die deliktbegünstigenden Umgebungsfaktoren (z.B. unstrukturiertes Freizeitverhalten). Zudem gilt es, die vom Klienten durch die Tatbegehung verfolgten Motive (z.B. Anerkennung, Status) zu eruieren bzw. ein Verständnis dafür zu erarbeiten, inwiefern das Tatverhalten dem Klienten dazu diente, die von Klaus Grawe (2004) formulierten psychischen Grundbedürfnisse nach Bindung, Selbstwerterhöhung, Kontrolle und Lust zu befriedigen. Nicht zuletzt sollten die individuellen Ressourcen des Klienten ausgemacht werden, welche ihn auf dem Weg in eine deliktfreie Zukunft unterstützen können. Diese Erarbeitung eines differenzierten Verständnisses der individuellen Risikofaktoren und Ressourcen kann vor Therapiebeginn mittels des Studiums der von den Behörden zur Verfügung gestellten Akten, aber auch mittels Gesprächen mit den Klienten und deren Bezugspersonen erfolgen. Besteht beim Therapeuten ein differenziertes Verständnis über die vom Klienten begangene Tat, seine individuellen Risikofaktoren und seine die Rückfallfreiheit unterstützenden Ressourcen, beginnt der eigentliche therapeutische Prozess. Das Ziel der Verminderung des Rückfallrisikos wird dabei in verschiedenen therapeutischen Phasen verfolgt:
Bei Therapiebeginn wird in der Regel der Fokus darauf gelegt, die Motivation des Klienten zur Begehung weiterer Delikte zu verringern. Dieses Ziel wird deshalb in den Vordergrund gerückt, weil es auch der Etablierung einer stabilen Behandlungsmotivation dient, welche schliesslich die Grundlage für die Verhaltensänderung darstellt. So wird in dieser ersten Therapiephase mit dem Klienten darauf hingearbeitet, dass er ein deliktfreies Leben nicht nur als erstrebenswert, sondern auch als realisierbar erachtet. Strategien, die in dieser Therapiephase Anwendung finden können, sind beispielsweise die Psychoedukation über die geltenden Gesetzestexte, die Abwägung der kurz- und langfristigen Vor- und Nachteile der Delikte und die Erarbeitung verschiedener Zukunftsszenarien.
In einer zweiten Phase des therapeutischen Prozesses gilt es, das vom Therapeuten vor Therapiebeginn erarbeitete Deliktverständnis gemeinsam mit dem Klienten zu überprüfen und beim Klienten selbst ein Bewusstsein für seine eigenen Risikofaktoren und Ressourcen zu schaffen. Ein bewährtes therapeutisches Instrument stellt dabei die Deliktrekonstruktion dar. Bei der Deliktrekonstruktion sollen – beispielsweise mittels bildlicher Darstellung des Tatablaufs oder mittels Imaginationsübungen zum Tatablauf – die handlungsleitenden Emotionen und Gedanken, aber auch die Motive sowie die Sinnes- und Körperwahrnehmungen aus der Deliktsituation aktualisiert und wiedererlebt werden. Das Wiedererleben dient dazu, dass der Klient Zugang zu seinen deliktrelevanten Gefühlen, Gedanken, Einstellungen und Entscheidungen erlangen und somit seine eigenen Risikofaktoren zu verstehen lernen kann.
In einer dritten therapeutischen Phase gilt es gemeinsam mit dem Klienten seine soeben eruierten individuellen Risikofaktoren zu bearbeiten und die vorhandenen, die Rückfallfreiheit unterstützenden, Ressourcen zu fördern. So unterschiedlich diese Risikofaktoren und Ressourcen auch sein können, so stark variieren auch die in dieser Therapiephase indizierten therapeutischen Methoden. Nicht selten finden in dieser Therapiephase auch störungsspezifische Techniken Anwendung, leiden schliesslich viele Straftäter-/innen unter einer psychischen Störung, die in Bezug auf die von ihnen verübte Straftat als deliktrelevant zu beurteilen ist. Mit dem Ziel, die deliktpräventive Steuerungsfähigkeit – also die Fähigkeit, das eigene Verhalten entsprechend seinen Vorsätzen und Zielen zu steuern – zu erhöhen, können Strategien zur Förderung der Impulskontrolle erarbeitet und funktionale Emotionsregulationsstrategien erlernt werden. Weitere therapeutische Inhalte, die in der deliktorientierten Arbeit mit Sexual- und Gewaltstraftätern immer wieder indiziert sind, sind die Förderung der sozialen Kompetenzen, das kritische Hinterfragen deliktfördernder Einstellungen, spezifische Problemlösetrainings, die Verbesserung der Perspektivenübernahme und der Aufbau von Opferempathie. Darüber hinaus können im Rahmen der Therapie alternative bzw. funktionalere Strategien zur Befriedigung der mit dem Deliktverhalten verfolgten Motive bzw. zur Befriedigung der von Klaus Grawe formulierten Grundbedürfnisse nach Bindung, Selbstwert, Kontrolle und Lust erarbeitet werden.
Am Ende einer deliktorientierten Therapie soll der Klient ein deliktfreies Leben nicht nur als erstrebenswert erachten, sondern auch über die erforderlichen Strategien verfügen, ein deliktfreies Leben zu führen. Die deliktorientierte Therapie stellt demnach ein zentraler Bestandteil von oftmals vielschichtigen und interdisziplinären Angeboten dar, welche einen Straftäter / eine Straftäterin auf dem Weg in ein deliktfreies Leben unterstützen.
Quellen:
- T., Aebi M. & Bessler C. (2015). Forensisches Therapieprogramm für junge Straftäter. Göttingen: Hogrefe.
- Borchard B. (2020). Bedeutung, Missverständnisse und Begriffsbestimmung.Forens Psychiatr Psychol Kriminol,14:50–57.
- Grawe, K. (2004). Neuropsychotherapie. Göttingen: Hogrefe.
- Urbaniok F. (2003). Der deliktorientierte Therapieansatz in der Behandlung von Straftätern – Konzeption, Methodik und strukturelle Rahmenbedingungen im Zürcher PPD-Modell. Psychotherapie Forum 11(4), 202-213.
- Urbaniok F. (2012). Deliktrekonstruktion. In: Endrass J, Rossegger A, Urbaniok F, Borchard B (Hrsg) Interventionen bei Gewalt- und Sexualstraftätern. MWV, Berlin, S 195–204.
MSc Laura Just