Repost: Gewalt in Partnerschaften: Wenn das Zuhause zur Hölle wird
In einigen Ländern wurde während der letzten Wochen ein Anstieg von häuslicher Gewalt verzeichnet. Dies war in der Schweiz zwar nicht der Fall, doch ist noch nicht klar wie hoch sich die Dunkelziffern belaufen. Gerne möchten wir Sie deshalb heute auf einen früheren Blogpost aufmerksam machen, welcher das Thema von Gewalt in Partnerschaften aufgreifft:
In den Paartherapien habe ich mir angewöhnt, immer auch nach physischer Gewalt zu fragen – weil es häufig vorkommt. Ohne Anspruch auf Wissenschaftlichkeit würde ich schätzen, dass physische Gewalt bei rund der Hälfte aller Paare, die bei mir in Therapie sind, in irgendeiner Form vorkommt. Häufig höre ich Aussagen wie: „Ja, es kommt ab und zu vor, dass mir die Hand entwischt“ oder „Wir streiten halt recht heftig, da kann es schon mal vorkommen dass wir einander schlagen“. Neben der Gewalt kann die Paarbeziehung scheinbar völlig intakt weiterlaufen. Zudem führt die Angst vor einer Trennung häufig dazu, dass Missbräuche von Opfern erduldet und nicht gemeldet werden.
Gewalt in der Schweiz:
Aus der entsprechenden Zusammenfassung des eidgenössischen Departements des Innern ist zu entnehmen, dass es 2016 in der Schweiz zu 17‘685 Straftaten gekommen ist, die dem Bereich der häuslichen Gewalt zugeordnet wurden. In knapp 50% dieser Fälle bestand zwischen geschädigter und beschuldigter Person eine Paarbeziehung, in weiteren rund 26% der Fälle handelte sich um eine ehemalige Partnerschaft. In weiteren rund 16% der Fälle handelte es sich um Gewalt zwischen Eltern und Kindern. Zu den häufigsten Straftaten gehören Tätlichkeiten, Drohungen, Beschimpfungen und einfache Körperverletzung.
Nur eine kleine Ohrfeige?
Gewalt in einer Beziehung ist nie gerechtfertigt. Selbst eine kleine Ohrfeige, schubsen, stossen, das Androhen von Gewalt oder das Drängen nach einer sexuellen Handlung gegen den Willen des Partners, werden als Missbrauch definiert. Ebenso Folgendes: Boxen, treten, beissen, verbrennen oder Verletzungen durch Gegenstände. Ist es einmal zu Gewalt oder Gewaltandrohungen gekommen, ist die Wahrscheinlichkeit für weitere Gewaltanwendung stark erhöht.
Empfehlungen für Opfer:
- Nicht warten (bis sich der Täter verändert) – sondern sofort handeln: Suchen Sie Schutz und Unterstützung!
- Wenn möglich, erzählen Sie sich gegenüber Vertrauenspersonen.
- Holen Sie Unterstützung bei öffentlichen Männer- oder Frauenberatungsstellen. Dort können weitere Möglichkeiten geplant werden: Wohnort wechseln, polizeiliche Massnahmen, therapeutische Unterstützung etc.
- Bevor eine Trennung angesprochen wird: Schutzplan ausarbeiten! Meistens sind Muster im Täterverhalten erkennbar. Opfer sind diesbezüglich immer Experten! Nutzen Sie dieses Wissen.
- In einem sicheren Umfeld kann dem Täter empfohlen werden, sich in eine Therapie zu begeben.
- Vor, während oder nach der Bedrohung sollte die Polizei eingeschaltet werden.
Empfehlungen für Angehörige oder Freunde von Opfern:
- Unterstützen Sie das Opfer, sich in Sicherheit zu begeben. Bieten Sie dem Opfer wenn nötig Schutz an.
- Konfrontieren Sie den Täter / die Täterin verbal (jedoch nur, wenn Sie sich sicher fühlen).
- Akzeptieren Sie keine Entschuldigungen!
- Informieren Sie sich bei öffentlichen Opferberatungsstellen: Was gibt es für Unterstützungsmöglichkeiten? Geben Sie diese Informationen dem Opfer und dem Täter weiter.
Rufen Sie die Polizei wenn das Opfer nicht selbst dazu kommt. Das hilft auch dabei, die Gewalt zu stoppen oder reduzieren.
Literatur:
American Psychological Association: Programs & Projects, Partner Violence: What Can You Do? http://www.apa.org/pi/women/programs/violence/partner.aspx
Häusliche Gewalt – Informationsblatt (Fachbereich häusliche Gewalt). Zahlen zu häuslicher Gewalt in der Schweiz. Eidgenössisches Departement des Innern EDI. www.gleichstellung-schweiz.ch
Lic. phil. Misa Yamanaka-Altenstein